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Eine sichere Geldanlage durch staatlichen Garantie

Das Erneuerbare - Energien - Gesetz (kurz EEG)

Solarstrom ist eine der sichersten Geldanlage -formen überhaupt. Denn der Staat garantiert den für Solarstrom festgelegten Preis.

So steht es im Erneuerbare - Energien - Gesetz (EEG), welches die Abnahme und die Vergütung von ausschliesslich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom regelt. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien auf mindestens 20 % zu erhöhen. Um dies zu erreichen, sind zum Beispiel für die Produzenten von Solarstrom sehr

lukrative Voraussetzungen geschaffen worden. Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbare Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Ort der Montage, der Grösse der Anlage und dem Jahr der Inbetriebnahme.

Damit sind für Betreiber von Solarstrom - Anlagen Investitionssicherheit gegeben und Rentabilität gesetzlich garantiert.  

Montageart

Anlagengröße

bis 31.06. 2010

ab 01.07. 2010

 

 

 

 

Cent/kWh

Cent/kWh

 

 

auf Gebäuten

bis 30 kWp

39,14

 

 

 

 

30 bis 100 kWp

37,23

 

 

 

 

ab 100 kWp

35,23

 

 

 

22,76 ct/kWh für selbstgenutzten Strom nach § 33 Abs. 2 EEG 2009  (Differenz 16,38 ct/kWh)

dadurch ergibt sich ein Gesamtbetrag von ca. 42,00 Ct/kWh

 

Montageart

Anlagengröße

2006

2007

2008

2009

 

 

Cent/kWh

Cent/kWh

Cent/kWh

Cent/kWh

auf Gebäuten

bis 30 kWp

51,80

49,21

46,75

43,01

 

30 bis 100 kWp

49,28

46,82

44,48

40,91

 

ab 100 kWp

48,74

46,30

43,99

39,59

an Fassaden

bis 30 kWp

56,80

54,21

51,75

43,01

 

30 bis 100 kWp

54,28

51,82

49,48

 

 

ab 100 kWp

53,74

51,30

48,99

 

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